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Bornbach | Abbruch mit Vorschubgerüst

Die A 45 stellt eine großräumige Verbindung zwischen den Metropolregionen Rhein-Ruhr und Rhein-Main dar. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und zur Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses unter Berücksichtigung der stetig steigenden Verkehrsbelastung ist die Erweiterung der A 45 auf sechs Fahrstreifen zwischen der Anschlussstelle Haiger/Burbach und dem Autobahnkreuz Gambach inzwischen im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Projekt im vordringlichen Bedarf enthalten. Der von diesem Anhörungsverfahren betroffene Streckenabschnitt im Bereich der Talbrücken Bechlingen und Bornbach ist ein Teilabschnitt der Gesamtausbaumaßnahme.

Betroffen von dem Planvorhaben ist die Stadt Aßlar mit den Gemarkungen Aßlar, Bechlingen, Bermoll und Werdorf. Die Talbrücken Bechlingen und Bornbach sind zwei von insgesamt 22 Talbrücken in diesem Streckenabschnitt, die in den nächsten Jahren durch Ersatzneubauten ersetzt werden sollen bzw. bereits ersetzt wurden.

Im vorliegenden Verfahren wird der rund 2,8 km lange Planungsabschnitt (Bauanfang östlich der Deponiezufahrt Aßlar, Bauende ca. 400 m östlich der Talbrücke Bornbach) bei Aßlar behandelt. Im Rahmen der Maßnahme wird die A 45 in beiden Fahrtrichtungen jeweils von zwei auf drei Fahrstreifen ausgebaut. Der Ersatzneubau der Brücken wird erforderlich, da die aus den 60er Jahren stammenden Bauwerke in den nächsten Jahren das Ende der technischen Nutzungsdauer erreichen.

Das Bauvorhaben schließt nordwestlich unmittelbar an den Abschnitt der Talbrücke Kreuzbach sowie südöstlich an den Abschnitt der Talbrücken Engelsbach und Blasbach an. Für die benachbarten Abschnitte ist später ebenfalls die Einleitung von separaten Planfeststellungsverfahren vorgesehen.

Die Gesamtbauzeit ist mit rund 4 Jahren veranschlagt.
Die veranschlagten Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 62,980 Mio. € und werden vom Bund getragen.


Neben dem 6-streifigen Ausbau der A 45, der Bestandteil dieses Verfahrens ist, muss im Rahmen der UVP-Pflicht wegen des engen zeitlichen und funktionalen Zusammenhangs auch weiteren Ersatzneubauten entlang der A 45 betrachtet werden. Hier liegen räumlich die Talbrücken Engelsbach und Blasbach sowie die Talbrücken Kreuzbach und Lemptal nicht weit von den Brücken Bechlingen und Bornbach entfernt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit Erlass zum Bundesverkehrswegeplan dem 6-streifigen Ausbau der A 45 zwischen dem Gambacher Kreuz und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen für den Bereich Hessen zugestimmt. Der gesamte Ausbauabschnitt beträgt damit weit mehr als 10 km und überschreitet deshalb den Schwellenwert von 10 km Ausbau gemäß Anlage 1 Ziffer 14.5 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG).
Für den 6-streifigen Ausbau der A 45 zwischen den Talbrücken Bechlingen und Bornbach liegt im Sinne des UVPG ein unmittelbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit anderen Ausbaumaßnahmen der A 45 vor. Für das vorliegende Teilprojekt liegt deshalb eine UVP-Pflicht vor.